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EU-Bürgschaften für Darlehen an Kleinunternehmen

Die Europäische Union (EU) unterstützt die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Gründungs- und Aufbauphase. 

Die Unterstützung erfolgt über das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007–2013). Die über das Programm bereitgestellten Mittel werden für Bürgschaften für Darlehen eingesetzt, die KMU von einer Reihe von Finanzinstituten erhalten.

Sind Sie förderungsberechtigt?

Sie können nur dann ein Darlehen beantragen, wenn Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, die die Europäische Kommission für das Rahmenprogramm festgelegt hat:  

  1. Sie beschäftigen weniger als 250 Arbeitnehmer.
  2. Ihr Umsatz liegt unter 50 Millionen Euro und/oder Ihre Jahresbilanz beträgt weniger als 43 Millionen Euro.
  3. Ihr Unternehmen ist ein KMU im Sinne der EU-Vorschriften. Für Informationen über die KMU-Definition der EU  klicken Sie hier.


Wenn Sie wissen wollen, wo Sie in Deutschland von der EU verbürgte Darlehen finden können, klicken Sie hier


Bitte beachten Sie, dass nur Darlehen – und keine Zuschüsse – zur Verfügung stehen.
Für Informationen über weitere EU-Finanzierungsquellen klicken Sie hier.